Home » Foto-Praxis, featured

COPYRIGHT + URHEBERRECHT: Ein Spickzettel

8 September 2009 No Comment

lux78_copyright_blog01

COPYRIGHT und URHEBERRECHT: das ewig alte Thema über das man, wenn man Mal darüber nachdenkt, nicht besonders viel weiß. Mir ging es jedenfalls so, bis ich vor ein paar Tagen eine amerikanische Website entdecke die so einige Ungewissheiten aufklärte: Art+Law+Blog Aus den dort gewonnenen Infos und einigen Rechtstexten über das deutsche Urheberrecht habe ich hier für Euch ein kleines Copyright und Urheberrecht 1×1 erstellt. Eines aber vorweg: das Copyright kommt aus dem angloamerikanischen Rechtssystem und unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Urheberrecht. Beim Copyright geht es um die Reproduktionsrechte des Reproduzenten während das Urheberrecht den Inhalt, den Umfang, die Übertragbarkeit und die Folgen einer Verletzung des Urheberrechts des geistigen Werkes bestimmt (Quelle).

Da ich kein Anwalt bin übernehme ich keine Gewährleistung dafür, dass die Informationen die von den zitierten Quellen stammen stimmen und auch nicht dafür, dass sie in Deutschland uneingeschränkt gelten. Es ist aber so, dass dank vieler internationaler Copyright Abkommen, die meisten Länder die Copyright Gesetze anderer Nationen anerkennen. Somit gelten auf jeden Fall die Basics die ich hier aufgelistet habe:

COPYRIGHT und URHEBERRECHT 1×1

  • nur originale, selber erschaffene geistliche Werke fallen unter dem Copyright- und Urheberrechtsschutz
  • das Copyright und auch das deutsche Urheberrecht gilt ab dem Zeitpunkt der Kreation, es muss nicht registriert werden
  • eine geistliche Schöpfung genießt den Copyright Schutz auch ohne das “©” Symbol
  • Deutsche Gerichte erkennen den Begriff “Copyright” und auch das Symbol „©” als Synonym für „Urheberrechtshinweis” an.
  • (CR) Das “©” Symbol hat noch nie eine rechtliche Wirkung gehabt sondern ist nur ein Hinweis. Es schützt vor gar nichts!
  • (UHR) Wenn das Werk von Anfang an in Auftrag erschaffen worden ist, so ist doch niemals der Auftraggeber auch Urheber. Dem Auftraggeber kann höchstens ein Nutzungsrecht gegeben werden.
  • (UHR) Das Urheberrecht ist grundsätzlich (außer durch Erbschaft) unübertragbar.

Ich hoffe diese kleine Synopsis hat für etwas mehr Aufklärung gesorgt. Wer mehr über das Thema wissen will oder womöglich rechtliche Hilfe auf dem Gebiet von Urheberrechtsverletzungen braucht, der sollte sich am besten an einen erfahrenen Anwalt wenden oder eine Fotografenvereinigung wie FreeLens kontaktieren.

Share and Enjoy:
  • Facebook
  • RSS

Leave your response!

Add your comment below, or trackback from your own site. You can also subscribe to these comments via RSS.

Be nice. Keep it clean. Stay on topic. No spam.

You can use these tags:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

This is a Gravatar-enabled weblog. To get your own globally-recognized-avatar, please register at Gravatar.